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Fachgebiete
Seit Jahren ist die Kanzlei auf das Recht
rund um die Immobilie (Mietrecht;
Kauf/Verkauf in Deutschland und Frankreich)
spezialisiert.
Hierzu gehört auch das Erbrecht, grenzüberschreitend,
auch mit der Schweiz und Frankreich. Wir
erstellen Testamente für unsere Mandanten
nach deren Bedürfnissen. Im Erbfall beginnt
die Tätigkeit meist bereits mit der Erstellung
des Nachlassverzeichnisses, denn bereits dort
werden oft die ersten Fehler gemacht und unnötig
Kosten bezahlt.
Wir vertreten unsere Mandanten bei der Erbauseinandersetzung
und übernehmen bei Mandanten, die sich
nicht belasten wollen, die gesamte Nachlassabwicklung.
Auch im Familienrecht spielt das Erbrecht
bei Trennungen eine Rolle. Neben Ehescheidungen,
Ehegattenunterhalt, während und nach der
Scheidung, sowie Kindesunterhalt und allen weiteren
damit zusammen hängenden Angelegenheiten.
Auch hier sind wir gerne für Sie da.
Mandantenservice
Wenn Ihr Mandat nicht in der Kanzlei bearbeitet
werden kann, empfehlen wir selbstverständlich
entsprechend spezialisierte Kollegen, die nach
unserer Auffassung Ihren Fall optimal bearbeiten.
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