Fachgebiete

Seit Jahren ist die Kanzlei auf das Recht „rund um die Immobilie“ (Mietrecht; Kauf/Verkauf in Deutschland und Frankreich) spezialisiert.

Hierzu gehört auch das Erbrecht, grenzüberschreitend, auch mit der Schweiz und Frankreich. Wir erstellen Testamente für unsere Mandanten nach deren Bedürfnissen. Im Erbfall beginnt die Tätigkeit meist bereits mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, denn bereits dort werden oft die ersten Fehler gemacht und unnötig Kosten bezahlt.

Wir vertreten unsere Mandanten bei der Erbauseinandersetzung und übernehmen bei Mandanten, die sich nicht belasten wollen, die gesamte Nachlassabwicklung.

Auch im Familienrecht spielt das Erbrecht bei Trennungen eine Rolle. Neben Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, während und nach der Scheidung, sowie Kindesunterhalt und allen weiteren damit zusammen hängenden Angelegenheiten. Auch hier sind wir gerne für Sie da.


Mandantenservice

Wenn Ihr Mandat nicht in der Kanzlei bearbeitet werden kann, empfehlen wir selbstverständlich entsprechend spezialisierte Kollegen, die nach unserer Auffassung Ihren Fall optimal bearbeiten.